Die Région Dents du Midi (RDDM SA) stellt Aktivitätsanbietern (Anbieter) eine Buchungszentrale zur Verfügung, mit der sie ihre Angebote online vermarkten können. Nachfolgend finden Sie die bei Beitritt zur Buchungszentrale geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. EINLEITUNG

RDDM SA stellt dem Anbieter zur Verfügung:

  • Die Vermarktung seiner Aktivität über das eigene Buchungssystem TSMART (lokale Vermarktung)
  • Die Vermarktung seiner Aktivität über verschiedene Buchungsseiten (OTAs) (internationale Vermarktung)
  • Individuelle Beratungsleistungen

2. GEGENSTAND DER LEISTUNG

Mit der Anmeldung einer Aktivität über das von RDDM SA bereitgestellte Formular wird ein Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen RDDM SA und dem Anbieter zur Vermarktung seines Angebots auf der Buchungsplattform geschlossen.

Die Buchungszentrale ermöglicht es dem Kunden, über RDDM SA Buchungen beim Anbieter, Unterzeichner dieses Vertrags, vorzunehmen.

Die Buchung wird von RDDM SA im Namen und auf Rechnung des Anbieters vorgenommen. Die Erfüllung der mit der Organisation der Aktivität verbundenen Verpflichtungen obliegt ausschließlich dem Anbieter.

3. ONLINE-BUCHUNGSGEBÜHREN

Lokale Vermarktung (Région Dents du Midi)

RDDM SA erhebt eine Provision von 5 % exkl. MwSt. auf jede Online-Buchung, die über die Website regiondentsdumidi.ch oder an den Schaltern der Tourismusbüros erfolgt.

Diese Provision deckt die Transaktionskosten der Plattform und die Vermarktungsarbeit von RDDM SA ab.

Externe Vermarktung (international)

Die Plattform TSMART ermöglicht es, Ihre Aktivität über Schnittstellen (Channel Manager) auf weiteren Websites zu veröffentlichen und so die Sichtbarkeit zu erhöhen. Die Buchungsgebühren und Provisionen sind je nach Website unterschiedlich und werden vom im TSMART festgelegten Bruttoverkaufspreis abgezogen. RDDM SA erhebt auf Verkäufe über diese Buchungskanäle keine zusätzliche Provision.

4. PFLICHTEN VON RDDM SA

Die im System erfasste Aktivität wird auf den vom Veranstalter bei der Anmeldung ausgewählten Buchungsseiten vermarktet.

RDDM SA erfasst alle für die Buchung der Aktivität erforderlichen Daten. RDDM SA prüft und erfasst die verschiedenen Beschreibungen (auf Französisch, Deutsch und Englisch), Kriterien, Bedingungen und Bilder der Aktivität.

Nach der ersten Veröffentlichung ist der Anbieter für die Aktualisierung seiner Informationen verantwortlich, die er über seinen Zugang zur TSMART-Plattform ändern kann. RDDM SA kann auf Wunsch des Anbieters ebenfalls Änderungen direkt auf der Plattform vornehmen, sofern dies im Rahmen der Verfügbarkeit von RDDM SA möglich ist.

RDDM SA vertreibt die Aktivität zu den Preisen und Bedingungen des Anbieters.

Der Anbieter wird per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Buchung erfolgt.

Solange die Leistungen verfügbar sind, nimmt RDDM SA Buchungen ohne vorherige Benachrichtigung des Anbieters vor. Im Falle einer Überbuchung aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit des Anbieters ist dieser verpflichtet, den Kunden zu entschädigen oder eine alternative Lösung zu finden.

Die Zahlungsabwicklung beinhaltet die Debitorenkontrolle. Die vereinnahmten Beträge werden spätestens 30 Tage nach Ende der Aktivität abzüglich der fälligen Provisionen an den Anbieter überwiesen.

Die Stornierungs- und Zahlungsbedingungen sind im Vertrag einsehbar. Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen (No-Show) gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Stornierungs- und Zahlungsbedingungen von RDDM SA.

RDDM SA ist nicht verpflichtet, die Bonität des an der Aktivität teilnehmenden Kunden zu prüfen. Das Debitorenrisiko trägt ausschließlich der Anbieter.

Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, informiert RDDM SA den Anbieter per E-Mail. Es liegt in der Verantwortung und im Ermessen des Anbieters, den Vertrag im Falle eines Zahlungsverzugs gegebenenfalls zu kündigen.

8. PFLICHTEN DES ANBIETERS

Direktbuchungen durch den Anbieter sind möglich.

Der Anbieter erhält Zugriff auf die Aktivitätsdaten (Preise, Bedingungen und Buchungen), die er jederzeit über einen sicheren Zugang zu TSMART ändern kann. Diese Änderungen gelten für Buchungen, die nach der Speicherung der Änderungen vorgenommen werden (frühere Buchungen sind nicht betroffen).

Kontingente können jederzeit gesperrt oder auf null gesetzt werden. Der Anbieter kann die Dauer, den Zeitraum (in Tagen) und die maximale Teilnehmerzahl über die Bedingungen steuern.

Der Anbieter zahlt eine Provision auf die getätigten Verkäufe (siehe Punkt 6). Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auf den Provisionsbetrag zu entrichten.

Die Kundenbetreuung und sonstige Korrespondenz während und/oder nach der Aktivität erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Gleiches gilt für die Abwicklung eventueller Schäden.

Bei Kundenbeschwerden bezüglich der Aktivität ist der Anbieter verpflichtet, den Mangel/das Problem auf eigene Kosten zu beheben. Wendet sich der Kunde mit Anfragen oder Beschwerden an RDDM SA, verweist RDDM SA den Kunden an den Anbieter.

Der Anbieter muss RDDM SA alle Daten und Informationen zur Aktivität für die Erfassung im Buchungssystem zur Verfügung stellen. Der Anbieter haftet für fehlerhafte Informationen, Bilder, an denen er keine Rechte besitzt usw.

Der Anbieter ist verpflichtet, alle Änderungen an der Aktivität, die Auswirkungen auf die veröffentlichten Daten haben, unverzüglich zu melden.

Bei Unterlassung trägt der Anbieter alle daraus entstehenden Schäden. Haben der Anbieter und RDDM SA für denselben Zeitraum eine Aktivität gebucht, hat die Buchung von RDDM SA Vorrang.

9. HAFTUNG UND DATENSCHUTZ

9.1. Haftung

RDDM SA leistet dem Anbieter Schadensersatz für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit bei einer Buchung über die eigene Website entstehen. Die maximale Schadenshöhe ist auf den Buchungsbetrag begrenzt.

Alle indirekten Schäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwand für den Anbieter sowie Ansprüche Dritter sind ausdrücklich ausgeschlossen.

RDDM SA haftet nicht für Schäden, die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zwischen Anbieter und Kunde geltend gemacht werden könnten.

RDDM SA übernimmt keine Verantwortung für Probleme im Zusammenhang mit der Vermarktung Ihrer Aktivität über andere Buchungsseiten (OTAs).

Der Anbieter zahlt eine Provision als Ausgleich für die Arbeit von RDDM SA (siehe Punkt 6). Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auf den Provisionsbetrag zu entrichten.

Die Kundenbetreuung und sonstige Korrespondenz während und/oder nach der Aktivität erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Gleiches gilt für die Abwicklung eventueller Schäden.

Bei Kundenbeschwerden bezüglich der Aktivität ist der Anbieter verpflichtet, den Mangel/das Problem auf eigene Kosten zu beheben. Wendet sich der Kunde mit Anfragen oder Beschwerden an RDDM SA, verweist RDDM SA den Kunden an den Anbieter.

Der Anbieter muss RDDM SA alle Daten und Informationen zur Aktivität für die Erfassung im Buchungssystem zur Verfügung stellen. Der Anbieter haftet für fehlerhafte Informationen, Bilder, an denen er keine Rechte besitzt usw.

Der Anbieter ist verpflichtet, alle Änderungen an der Aktivität, die Auswirkungen auf die veröffentlichten Daten haben, unverzüglich zu melden.

Bei Unterlassung trägt der Anbieter alle daraus entstehenden Schäden. Haben der Anbieter und RDDM SA für denselben Zeitraum eine Aktivität gebucht, hat die Buchung von RDDM SA Vorrang.

9.2. Datenschutz

Dieser Vertrag unterliegt den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union sowie dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG).

Der Anbieter ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen gemäß Art. 12 bis 22 DSGVO verantwortlich.

Folgende Punkte sind insbesondere durch die europäische Verordnung geregelt:

  • Der Anbieter muss die Einwilligung des Kunden für die Zusendung von Mitteilungen wie Newslettern usw. nach dessen Abreise einholen.
  • Auf Anfrage des Kunden muss der Anbieter Auskunft über die im internen System gespeicherten Daten geben.
  • Der Anbieter muss auf Wunsch des Kunden personenbezogene Daten löschen. Bestimmte Daten müssen jedoch aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. Buchhaltung) aufbewahrt werden.

RDDM SA agiert im Rahmen dieses Vertrags als Auftragsverarbeiter. RDDM SA verwendet ausschließlich Systeme, die ausreichende Garantien für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bieten, sodass die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht.

10. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Der Vertrag wird für eine Dauer von zwei Jahren ab dem Datum der Unterzeichnung abgeschlossen. Nach Ablauf dieser zwei Jahre verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Im Falle einer Kündigung muss der Anbieter bereits bestätigte Buchungen berücksichtigen.

Eine vorzeitige Kündigung dieser Vereinbarung ist in folgenden Fällen möglich:

  • Die im vorliegenden Vertrag betroffene Aktivität wird vom Anbieter nicht mehr angeboten
  • Der Anbieter oder RDDM SA hat die Vertragsbedingungen nicht eingehalten

11. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Andere als die in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig.

Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den Anbieter behält sich RDDM SA das Recht vor, ihn vorübergehend oder dauerhaft aus dem Buchungssystem auszuschließen.

Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien Monthey. Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.