Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Tourismusabgaben in der Région Dents du Midi. Dieser Leitfaden erläutert die harmonisierte Kurtaxe, die Tourismusförderungsabgabe und erklärt, wie diese Beiträge die Entwicklung und Förderung unserer Destination unterstützen.

1. Kurtaxe

Um dem kantonalen Tourismusgesetz RS 935.1 zu entsprechen, haben die Gemeinden Champéry, Troistorrents und Val-d’Illiez ihr System der Kurtaxe vereinheitlicht.

Eine neue Kurtaxenregelung wurde von den Gemeinderäten, den Gemeindeversammlungen der drei Gemeinden und dem Staatsrat des Kantons Wallis genehmigt. Sie ist am 01.01.2018 in Kraft getreten und hat das Ziel, die Erhebung der Kurtaxe zwischen den Gemeinden, den Unterkunftseigentümern und den Gästen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.

Einsicht in die Gemeindereglemente:

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2. Tourismusförderungsabgabe

Die Gemeinden Champéry und Val-d’Illiez erheben jährlich eine Tourismusförderungsabgabe bei den lokalen Tourismusnutznießern, d. h. bei juristischen und natürlichen Personen mit selbständiger Tätigkeit in allen Branchen, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren.

Einsicht in die Gemeindereglemente:

Die Gemeinde Troistorrents hat keine Tourismusförderungsabgabe eingeführt. Stattdessen wird eine Beherbergungsabgabe bei den Unterkunftsanbietern erhoben.

3. Herkunft und Verwendung der Einnahmen

Die Einnahmen aus den Tourismusabgaben tragen insbesondere zur Finanzierung folgender Aufgaben bei:

  • Steuerung und Koordination von Information und Gästebetreuung im Tal
  • Sicherstellung attraktiver Animationen und Organisation von Großveranstaltungen
  • Entwicklung, Kommunikation und Förderung touristischer Angebote im gesamten Tal
  • Aufbau und Betrieb einer Website sowie einer Online-Buchungsplattform (Unterkünfte und Produkte)
  • Schaffung der Voraussetzungen für eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienstleistungen